Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wärmwerk GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Wärmwerk GmbH (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von handwerklichen Leistungen,
insbesondere im Bereich Heizungs-, Sanitär- und Installationstechnik.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
* schriftliche Auftragsbestätigung oder
* Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
Technische Änderungen sowie Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bleiben vorbehalten, soweit sie die Funktion
nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
* Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen
* Mahnkosten zu berechnen
5. Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die
Ausführungsfrist entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
* alle notwendigen Genehmigungen vorliegen
* der Zugang zur Baustelle gewährleistet ist
* notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser etc.) bereitgestellt werden
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Ausführungszeit verlängern und zusätzliche
Kosten entstehen.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
* die Leistung ohne wesentliche Mängel fertiggestellt wurde und
* der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 7 Tagen verweigert.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
